Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD)
Seit 2011 hat unsere Schule das Schulprofil „Inklusion“.
Das Schulteam bemüht sich, alle Schüler zu unterstützen und ihren Förderbedürfnissen gerecht zu werden.
Schulen mit dem Schulprofil Inklusion steht ein Beratungsangebot der regionalen Förderzentren zur Verfügung. Die Lehrkräfte der Förderzentren (Mobiler Sonderpädagogischer Dienst/MSD) sind dadurch Teil des Schulteams.
Fest im Inklusionsteam der Grundschule St. Georgen ist der MSD in folgenden Förderschwerpunkten:
Sprache, emotional-soziale Entwicklung und Lernen
Bei Bedarf kann der MSD in den Bereichen
- Hören
- Sehen
- Geistige Entwicklung
- Autismus-Spektrum-Störung
- Körperlich-motorische Entwicklung
hinzugezogen werden.
Aufgaben des MSD:
- Unterstützung bei Fragen zur Diagnostik und Förderplanung
- Beratung der Regelschullehrkräfte und Eltern
- Kooperation mit anderen Fachdiensten, z.B. Ergotherapeuten, Logopäden, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen, Kinderärzten, Kinder- u. Jugendpsychologen und Abstimmung der Maßnahmen
Der MSD kann beantragt werden für Schüler mit Problemen …
- im Lernen (z.B. beim Lesen, Schreiben, Rechnen, in der Aufmerksamkeit, Motivation, Ausdauer, …)
- in der Sprache (z.B. Aussprache, Grammatik, Stottern, …)
- in der emotionalen und sozialen Entwicklung (z.B. Einhalten von Regeln, Integration in die Klasse, Umgang mit Frust und Kritik, …)
- in der Wahrnehmung (z.B. Hören, Sehen)
- in der motorischen Entwicklung
Ablauf der MSD-Betreuung:
- MSD-Antrag durch die Grundschule (mit schriftlichem Einverständnis der Eltern)
- Gespräche mit den Lehrkräften und den Erziehungsberechtigten
- Beobachtung des Kindes im Unterricht
- Durchführung verschiedener Testverfahren (Intelligenzdiagnostik nur mit schriftlichem Einverständnis der Eltern)
- bei Bedarf Kooperation mit anderen Fachdiensten
- Koordinierung und Begleitung von möglichen Fördermaßnahmen (ggf. stundenweise Betreuung von einzelnen Schüler/-innen in der Kleingruppe oder im Klassenunterricht)
Der MSD ist kostenfrei. Voraussetzung für unsere Tätigkeit ist jedoch das Einverständnis der Erziehungsberechtigten und die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. Die Kontaktaufnahme ist über die Klassenleitung möglich.